Statuten des Aston Martin Owners Club Switzerland

 

§ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

 

Der Aston Martin Owners Club Switzerland (nachstehend nur noch AMOC genannt) ist 1962 von Herrn Oskar Egon Rüegg gegründet worden.
(In der Zeit von 1951 - 1954 bestand der Club bereits einmal als «beigeordnete Sektion», unter der Leitung des damaligen Club-Sekretärs, Graf Jacques R. von Wurstemberger).

 

    1. Zweck des Clubs ist die freundschaftliche Vereinigung von Aston Martin- und Lagonda-Besitzern in der Schweiz. Diese freundschaftliche Vereinigung wird auf dem Wege von periodischen Meetings realisiert, zu denen auch befreundete Clubs eingeladen werden können. Dementsprechend kann der Club auch Einladungen von befreundeten Clubs annehmen. Der Club verfolgt keinen finanziellen Selbstzweck.

    2. Der AMOC untersteht schweizerischem Recht; er anerkennt jedoch als oberste Dachorganisation den 1935 gegründeten Aston Martin Owners Club England (nachstehend nur noch AMOC England genannt).

    3. Das Rechts- und Postdomizil des AMOC ist am Wohnort des jeweiligen Präsidenten.

    4. Der AMOC wird von seinem Comité geleitet. Die Zusammensetzung des Comités wird vom amtierenden Präsidenten festgelegt.

    5. Die Rechtsverbindlichkeit des Clubs gegenüber Dritten wird durch Unterschrift des Präsidenten ausgeübt. Dem Präsidenten sind u.a. auch die Finanzen des Clubs unterstellt; er verfügt durch Einzel-Unterschrift.

    6. Die normale Amtsdauer eines Präsidenten beträgt 5 Jahre. Die Wahl des Präsidenten erfolgt jeweils vor Ablauf einer Präsidial-Periode an der AMOC GV. Die so erfolgte Wahl bedarf jeweils noch der Zustimmung des Präsidenten des AMOC England.

    7. Das Pflichtenheft des Präsidenten umfasst:

      • Oberste interne und externe Leitung des Clubs

      • Chargenabsprache mit den Comité-Mitgliedern und für die Comité-Mitglieder

      • Einberufung der GV und der Comité-Sitzungen

      • Leitung der Club-Meetings

      • Aufrechterhaltung des permanenten Kontaktes mit dem General Committee des AMOC England und dem Sekretariat des AMOC England

      • Erledigung der Club-Korrespondenzen

      • Aufrechterhaltung der Kontakte zu befreundeten Clubs

      • Prüfung und Weiterleitung der Aufnahme-Gesuche von Neu-Mitgliedern

      • Inkasso der Jahresbeiträge und Weiterleitung der Basis-Beiträge

      • Verwaltung der Club-Finanzen

      • A-Jour-Haltung von Mitgliederliste und Mitgliederkartei

      • Aufrechterhaltung des permanenten Kontaktes zum General-Importeur Aston Martin Lagonda

      • Erstellen des jährlichen «Chairman-Report» zuhanden GV AMOC und zuhanden GV AMOC England

      • Wahlvorschläge für Comité und Revisorat

    8. Die übrigen Comité-Mitglieder werden (auf Vorschlag des Präsidenten) an der GV AMOC gewählt. Ihre Amtsdauer ist nicht beschränkt; aber ihr Mandat wird jedes Jahr an der GV neu bestätigt, sofern keine Demission vorliegt.

    9. Die GV AMOC ernennt auch den Revisor des Clubs. Auch der Revisor ist von Jahr zu Jahr wiederum durch die GV zu bestätigen. Der Vorschlag zur Wahl zum Revisor erfolgt durch den Präsidenten.

    10. Der Revisor prüft einmal pro Jahr Club-Rechnung, Club-Kasse und Club-Konti und erstellt einen schriftlichen Revisoren-Bericht. Der Revisoren-Bericht ist an der GV zu verlesen und von der GV zu genehmigen.

    11. Das Comité hält seine Sitzungen je nach Bedarf, mindestens jedoch 6 mal pro Jahr. Die Traktanden-Listen für die Comité-Sitzungen werden vom Präsidenten vorbereitet.

    12. Das Comité fixiert jeweils den Veranstaltungs-Kalender und fixiert auch die Höhe der von den Club-Mitgliedern zu entrichtenden Jahresbeiträge.

      Die Jahresbeiträge werden in CHF erhoben. Sie dienen der Bestreitung der Club-Kosten und der Deckung für die Basis-Beiträge in Lg.

      Das Comité diskutiert überhaupt alle für den Club anfallenden wichtigen Fragen und fasst die entsprechenden Beschlüsse. Die Beschlüsse des Comités sind aktenkundig festzuhalten.

    13. Der AMOC ist verpflichtet, für jedes Mitglied der Sektion Schweiz einen vollen Basis-Beitrag in Lg. (identisch mit den AMOC-UK-Membership-fees) an den AMOC England abzuführen. Für die ordnungsgemässen Transfers dieser Basis-Beiträge ist der Präsident verantwortlich.

    14. Die Mitglieder-Zahl des AMOC ist an und für sich nicht beschränkt; das Comité kann jedoch jederzeit eine solche Beschränkung einführen, wenn es zur Ueberzeugung gelangt, dass eine solche opportun ist.

    15. Neu-Mitglieder sollten wenn immer möglich von einem «Paten» vorgeschlagen werden. Neu-Mitglieder sollten Besitzer eines Aston-Martin oder eines Lagonda sein. Ohne derartige Besitzausweis sollten Kandidaten die Mitgliedschaft nur in absoluten Ausnahmefällen erlangen, die durch besondere Umstände gerechtfertigt erscheinen (imminentes Interesse am Erwerb eines Aston, oder eines Lagondas usw.)

    16. Jede Zulassung eines Neumitgliedes bedarf sowohl der Zustimmung des Präsidenten von AMOC als auch der Zustimmung des Sekretärs von AMOC England. Jedes so gewählte Neu-Mitglied ist automatisch sowohl AMOC-Swiss-Member als auch AMOC-UK-Member.

    17. Wenn der Präsident von AMOC ein Neu-Mitglied ablehnt, so ist dieser Entscheid unanfechtbar und ist auch bindend für den AMOC England. Der Präsident ist nicht gehalten, dem Kandidaten die Gründe der Ablehnung mitzuteilen.

    18. AMOC England ist nicht ermächtigt, einem in der Schweiz domizilierten Aston-Martin-Besitzer über den Kopf des schweizerischen AMOC-Präsidenten hinweg die Mitgliedschaft zu erteilen.

    19. Der General-Importeur Aston Martin Lagonda stellt sich den Club-Mitgliedern zur Verfügung für die technische Beratung und Betreuung.

    20. Der AMOC war bis dato im Handelsregister nicht eingetragen. Das Comité kann jedoch jederzeit die Eintragung beschliessen, wenn hierfür eine Veranlassung aufkommen sollte.

    21. Publikations-Ogane unseres Clubs sind:

      • AMOC News Sheet

      • AMOC Quarterly Revue

      • Automobil Revue

      • Homepage www.amoc.ch

      • evtl. andere

    22. Die Statuten des AMOC werden vom Comité festgelegt. Statuten-Genehmigung und Statuten-Aenderungen bedürfen der einstimmigen Zustimmung sämtlicher Comité-Mitglieder. Die Statuten AMOC haben Priorität gegenüber den Statuten AMOC England. Die Statuten AMOC England haben für AMOC nur konsultative Bedeutung.

    23. Die GV AMOC kann auch die Auflösung von AMOC beschliessen. In einem solchen Falle verliert die Sektion Schweiz des Aston Martin Owners Club ihren Status als autonome «Overseas Section». Die Mitglieder Schweiz wären dann nicht mehr sogenannte Doppel-Mitglieder (Schweiz & England), sondern nur noch UK-Members.

In dieser Form genehmigt am 3. April 1981 und ergänzt mit Publikations-Organ Homepage www.amoc.ch im Januar 2002 unter Punkt 21.

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AMOC Schweiz ist Mitglied beim SHVF

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